Keine Informations-und Wartepflicht im Unterschwellenbereich
Im Unterschwellenbereich müssen Auftraggeber vor Zuschlagserteilung den unterlegenen Bieter nicht informieren. Die Informations- und Wartepflichten aus dem Oberschwellenbereich gelten hier nicht. „Anders als im Oberschwellenbereich kann der Auftrag also nicht …
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