Kabinett beschließt in Brandenburg erstes Kinder- und Jugendgesetz

Die Landesregierung im Brandenburg hat Anfang März 2024 das erste Kinder- und Jugendgesetz beschlossen. Brandenburg ist mit diesem „Grundgesetz für die Kinder- und Jugendhilfe“ bundesweit einer der Vorreiter in Sachen Kinder- und Jugendschutz. Mit dem Gesetz sollen die wesentlichen Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz aus verschiedenen Gesetzen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz des Bundes; Erstes Gesetz zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – AGKJHG) in Landesrecht umgesetzt beziehungsweise gebündelt werden. An der Arbeit am Entwurf waren rund 1.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger über Online-Befragungen und Workshops beteiligt, so dass auch Kinder und Jugendliche ihre eigenen Ideen einbringen konnten.

Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, Schutzkonzepte erstellen müssen. Das Land muss Ombudsstellen einrichten, die junge Menschen und ihre Familien in Streitfällen, zum Beispiel mit Jugendeinrichtungen oder Kitas, anrufen können. Darüber hinaus soll auch eine Fachstelle für Kinder- und Jugendbeteiligung geschaffen werden. Die Mitwirkungsrechte der Träger und die Anerkennung freier Träger sollen zudem gesetzlich normiert werden.

Des Weiteren erhalten Einrichtungen der Jugendhilfe – ähnlich wie Schulen – einen klaren Handlungsrahmen, wie sie mit Extremismus umzugehen haben. Dabei geht es sowohl um geeignete pädagogische Maßnahmen, aber auch um die Frage, wann Strafanzeige zu erstatten ist. Eine Koordinierungsstelle zur Abwendung von Gefahren durch Extremismus soll ebenfalls eingerichtet werden, die die Landesregierung zu Extremismusprävention berät. Der Entwurf geht nun in den Landtag und soll bis September 2024 in Kraft treten.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

 

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