Berliner Regelung zur Wärmedämmung zulässig
Zum Zweck der Wärmedämmung dürfen Hauseigentümer in Berlin auch die Grundstücksgrenze zum Nachbarn überschreiten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die entsprechende Regelung im Berliner Nachbarschaftsgesetz (§16a NachbarG) für zulässig erklärt …
[weiterlesen]