Vom 7. Februar 2022 an müssen sich Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, auf eine mögliche Corona-Infektion testen lassen. Damit setzt der Brandenburger Landtag nun den aktuellen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz um. Vorgesehen ist, dass die Kinder zwei Mal pro Woche getestet werden. Damit weicht die Regelung von den Vorgaben für den Schulbesuch ab, denn dort sind drei Testungen in der Woche vorgeschrieben. Das ist insbesondere für Einrichtungen mit integriertem Hort wichtig, denn für die Hortkinder besteht nach wie vor die dreimalige Testpflicht in der Woche. Das Bildungsministerium stellt zudem klar, dass Kinder ohne Testnachweis keinen Zuritt zur Einrichtung haben und nicht betreut werden. Gleichwohl müssen die Eltern weiterhin die Beiträge zahlen. Noch nicht abschließend geklärt ist bislang, wer die Tests beschaffen wird. Das Land hat zwar eine Förderrichtlinie angekündigt, wonach je Test 3,50 € pauschal erstattet werden. Doch dürfte die Beschaffung die Träger vor große Herausforderungen stellen, da es immer wieder zu Lieferverzögerungen kommt.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.
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