OVG erlaubt Sonntagsöffnung in Berlin

In Berlin dürfen die Geschäfte nun doch am 21. Juli 2019 anlässlich des Lesbisch-Schwulen Stadtfestes und am 8. September aufgrund  der Internationalen Funkausstellung (IFA) öffnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren entschieden und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts geändert. Nur  anlässlich der „Finals-Berlin“  am 4. August 2019 müssen die Verkaufsstellen geschlossen bleiben.

Das Lesbisch-Schwulen-Stadtfest und die IFA seien „bedeutsame Großveranstaltungen, die wegen ihrer Bedeutung für Berlin als Ganzes eine Geschäftsöffnung am Sonntag zulassen“, heißt es in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts. Bei der Sonntagsöffnung am 4. August 2019 seien hingegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt, argumentiert die Richter und stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz vom 1. Dezember 2009 (Az.: 1 BvR 2857/07 u.a.).

Ansprechpartner für Fragen des Berufs- und Gewerberechts ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann. Er berät Städte und Gemeinden u.a. zu Sonntagsöffnungen.

 

 

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