Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten in Brandenburg verfassungsgemäß
Polizeibeamte dürfen dazu verpflichtet werden, Namensschilder oder andere Kennzeichen bei einem Einsatz zu tragen. Die entsprechenden Regelungen im Brandenburgischen Polizeigesetz (§ 9) sind verfassungsgemäß. Sie verstoßen nicht gegen das Recht …
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