Ausgleichszahlung nach „Münchner Förderformel“ rechtswidrig
Die Ausgleichszahlung nach der Münchner Förderformel für freie Träger von Kindertagesstätten ist rechtswidrig. Sie stellt einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit von freigemeinnützigen und sonstigen Trägern dar. Das geht aus einer …
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