Auch in ihrer Freizeit bleiben Polizeibeamte ihrem Amt verpflichtet
Das Berliner Verwaltungsgericht hat einem Berliner Polizisten seine Social-Media-Aktivitäten auf Tiktok untersagt. Als „Officer Denny“ berichtete er über seinen privaten Tiktok-Account nicht nur über seinen dienstlichen Alltag, sondern führte darüber …
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