Mitwirkung des Gleichstellungsbeauftragten in eigener Sache ausgeschlossen
Die Mitwirkung und Beteiligung einer Gleichstellungsbeauftragten in Personalangelegenheiten einer Dienststelle ist dann ausgeschlossen, wenn sie selbst davon betroffen ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden (Az.: 5 C 14.22 vom …
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