Regionalplan Osterzgebirge teilweise unwirksam
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat den Regionalplan Oberes Elbtal, Osterzgebirge für teilweise unwirksam erklärt (Az.: 1 C 72/20 vom 11.05.2023). Die Entscheidung des Gerichts betrifft das Kapitel, in dem Vorrang- und …
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