Das Kita-Gesetz im Land Brandenburg soll novelliert werden. In diesem Zusammenhang hat DOMBERT Rechtsanwälte im Auftrag des zuständigen Bildungsministeriums zwei Gutachten erstellt, die in den Reformprozess einfließen. Zum einen hat Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen zusammen mit den Rechtsanwältinnen Franziska Wilke und Luisa Wittner untersucht, wie der Rechtsanspruch auf Kita-Betreuung im Land Brandenburg rechtlich ausgestaltet ist – und wie dies in den anderen Bundesländern geregelt ist. Im Gutachten wurde auch untersucht, inwieweit Landkreise und Kommunen in Brandenburg von der Möglichkeit Gebrauch machen, durch öffentlich-rechtliche Verträge Aufgaben der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe auf Gemeinden zu übertragen. Analysiert wurden zudem Modelle des Platzsharings sowie die Elternbeteiligung in der Kindertagesbetreuung in den einzelnen Bundesländern. Das Gutachten finden Sie hier.
In einem zweiten Gutachten haben sich die Rechtsanwältinnen mit den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen zum Versorgungsanspruch befasst; sie haben schwerpunktmäßig die einschlägige Rechtsprechung zum Umfang des Versorgungsanspruchs im Land Brandenburg ausgewertet und Lösungsvorschläge für die Definition des Versorgungsanspruchs unterbreitet. Untersucht wurden auch die bestehenden landesrechtlichen Regelungen zur Mittagsversorgung in den Kitas, Aspekte der Finanzierung sowie des Essensgeldes.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.
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