Überprüfung von Kita-Gebührensatzung: Keine Klarheit über Antragsbefugnis der Eltern
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kita-Gebührensatzung der Stadt Cottbus für teilweise unwirksam erklärt (Az.: 6 A 9.17 vom 29.03.2019). In dem Fall ging es um die Gebührentabelle für die Betreuung …
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